Boulevardtheater Dresden

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TW.O GmbH (Boulevardtheater Dresden)

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen der TW.O GmbH (Boulevardtheater Dresden) - im Folgenden „Theater“ und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden - im Folgenden einheitlich „Kunden“. Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen - im Folgenden „AGB“ - in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

§ 2 Vertragsschluss | Kartenerwerb | Versand

2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch das Theater zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Kunde eine Auftragsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt wird.

2.2 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen.

2.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Eintrittskarten dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post zugesandt. Der Kaufpreis inkl. aller Gebühren wird dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

2.4 Bei telefonischer und schriftlicher Bestellung sowie bei Gruppenverkauf ist das Theater berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Gebühr fällt auch bei Selbstabholung an. Für Bestellungen über das Internet ist das Theater berechtigt, eine Internetgebühr zu erheben. Bearbeitungs- und Internetgebühr beinhalten die Versandkosten und sind zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.

2.5 Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.

2.6 Hinterlegte Tickets sind unter Angabe der Buchungsnummer bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.

2.7 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

2.9 Bitte beachten Sie beim Print@home-Verfahren, dass das Print@home-Ticket nur einmal ausgedruckt und nicht vervielfältigt oder verändert werden darf. Für den Fall, dass von diesem Print@home-Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, der als Erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Theater das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Print@home-Tickets zu verlangen. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets trägt das Theater keinerlei Verantwortung.


§ 3 Allgemeine Hinweise zum Eintrittskartenverkauf via Internet

3.1 Der komplette Internet-Webshop inklusive Fulfillment und Zahlungsabwicklung wird von der Firma CTS-Ticketsystem – eventim im Namen und auf Rechnung des Theaters betreut und betrieben. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Theater zustande.

3.2 Der Ticketkäufer muss sich zum Kauf von Tickets über das Internet beim Theater registrieren. Der Ticketkäufer vergibt dabei sein Passwort selbst. Das Passwort sowie die übrigen Kundendaten können im Kundenkonto vom Ticketkäufer jederzeit geändert werden. Das Theater empfiehlt, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern.

Der Ticketkäufer ist dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Ticketkäufer haftet für jeden schuldhaften und von ihm verursachten Missbrauch.

3.3 Der Bestellvorgang vollzieht sich wie folgt:

3.3.1 Der Ticketkäufer kann vor oder nach der Registrierung die von ihm gewünschten Plätze über den Saalplan manuell wählen.

Sofern ermäßigte Preise angeboten werden und die Voraussetzungen beim Ticketkäufer vorliegen, kann er dann einen ermäßigten Preis wählen.

3.3.2 Im Anschluss kann der Ticketkäufer die gewünschte Liefer-/Versandart (Versand, Abholung oder Print@Home) sowie die Zahlungsart wählen.

3.3.3 Nachdem der Ticketkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, wird die Bestellung im Überblick nochmals angezeigt und muss von ihm bestätigt werden. Es besteht die Möglichkeit, hier sämtliche Daten nochmals zu ändern.

3.3.4 Nach Bestätigung der Daten erfolgt eine Bestätigung der Bestellung, die dem Ticketkäufer auch per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung | Eigentumsvorbehalt | Verzug

4.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Auftragssnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung, Lastschrift, Barzahlung oder Kreditkarte erfolgen.

4.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 5 Beginn | Einlass

5.1 Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

5.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.

5.3 Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.

§ 6 Änderungen von Besetzungen | Vorstellungszeiten

Das Theater behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.

§ 7 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten | Kartenverlust

7.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

7.2 Bei einem Vorstellungsausfall behält das Ticket seine Gültigkeit für die genannte Ersatzveranstaltung. Falls der Kunde diese Ersatzveranstaltung nicht wahrnehmen kann, hat er dies dem Theater bis 4 Wochen vor dem neuen Termin der Ersatzveranstaltung mitzuteilen, dann wird ihm der Betrag auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben, eine Barauszahlung erfolgt nicht. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts- und Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Sollte seitens des Theaters keine Ersatzveranstaltung angeboten werden, ist das Ticket gegen Gebühr stornierbar.

7.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen.

7.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

7.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

7.6 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

§ 8 Ermäßigte Eintrittspreise

8.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.

8.2 Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen.

Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

8.3 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

8.4 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 9 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen

9.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

9.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

9.3 Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

§ 10 Hausrecht | Hausordnung

10.1 Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

10.2 Das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken während der Aufführung ist untersagt.

10.3 Die Hausordnung des Theaters wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter des Theaters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.

10.4 Die jeweilige Altersfreigabe (FSK) für einzelne Produktionen sind an der Theaterkasse bzw. den Vorverkaufsstellen zu erfragen.

10.5 Der Zutritt zu den Räumlichketen des Theaters ist für Tiere nicht gestattet.

§ 11 Garderobe

11.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

11.2 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.

§ 12 Fundsachen

12.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben.

12.2 Der Verlust von Gegenständen ist bei dem Abendspielleiter oder beim Garderobenpersonal zu melden.

§ 13 Wetter und Sicherheit

Veranstaltet das Theater Open-Air-Veranstaltungen, so finden diese auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Wird die Veranstaltung dennoch aufgrund extremer Wetterbedingungen abgesagt oder abgebrochen, so wird der Kartenpreis dort zurückerstattet, wo die Karte erworben wurde, es sei denn es wurden 35 Spielminuten erreicht. Der Veranstalter ist berechtigt aus Witterungsgründen den Beginn zu verzögern oder Unterbrechungen vorzunehmen. Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekanntgegeben. Bitte kommen Sie deshalb auf jeden Fall dorthin.

Speisen und Getränke sind im Eintrittspreis nicht inbegriffen. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist ausdrücklich untersagt und wird kontrolliert. Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt und wird kontrolliert. Das Personal ist autorisiert, entsprechende Gegenstände während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen. Eintrittskarten verlieren u. U. beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie dies besonders bei Tages-Veranstaltungen. Bei Unwetter-Warnungen (z. B. heraufziehendes Gewitter oder Sturm) während Open-Air-Veranstaltungen ist das Gelände nach entsprechender Durchsage wegen der Gefahr durch Blitzschlag oder herabfallende Äste unverzüglich zu verlassen.

Der Veranstalter haftet bei Zuwiderhandlung nicht für Sach- und Personenschäden. Nach Ende der Gefahr wird die Veranstaltung fortgesetzt.

§ 14 Haftung / Schadensersatz

14.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

14.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

14.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

14.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

§ 15 Datenschutz

15.1 Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

15.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.

§ 16 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

16.1 Es gilt deutsches Recht.

16.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Dresden, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.3 Hinweis nach § 36 VSBG: Das Theater ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16.4 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.